Allgemeine Geschäftsbedingungen
VARVANI gmbh
§ 1 Geltungsbereich
Angebote und Leistungen von der VARVANI gmbh (im Folgenden VARVANI) erfolgen ausschließlich gemäß nachstehender Bedingungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Beauftragung. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Das Gesamtvolumen eines Auftrages wird in drei Produktionsabschnitten abgerechnet, 40% zu Beginn der Konzeption / Preproduktion, weitere 40% mit Beginn der Produktion sowie 20% zum Beginn der Postproduktion. Der Teilbetrag wird jeweils mit Erhalt der Rechnung fällig.
VARVANI ist berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten. Die Vergütung richtet sich ohne andere schriftliche Vereinbarung nach dem jeweils beauftragten Angebot von VARVANI. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils im Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt. Reklamationen führen nicht zur Aufhebung der Fälligkeit.
Sämtliche Forderungen sind mit schuldbefreiender Wirkung an VARVANI gmbh direkt oder an die VR FACTOREM GmbH zu leisten. Der Zahlungsempfänger ergibt sich aus den Angaben der jeweiligen Rechnung gegenüber dem Auftraggeber. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Befindet sich der Debitor VARVANI gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
§ 3 Stornobedingungen
Tritt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, von einem bereits bestätigten Auftrag zurück, kann VARVANI ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern (AW=Auftragswert):
- Ab 7 Tage vor Produktions- oder Mietbeginn 25 % des AW
- Innerhalb von 72 Stunden vor Produktions- oder Mietbeginn 35% des AW
- Innerhalb von 48 Stunden vor Produktions- oder Mietbeginn 60% des AW
- Innerhalb von 24 Stunden vor Produktions- oder Mietbeginn 100 % des AW
- Am Leistungstag 100% des AW
§ 4 Nutzungsrechte
Der VARVANI erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des im Auftrag angegebenen Werkes - sofern nicht anderweitig festgelegt - sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Werke von VARVANI dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung zur Nutzungsart gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck und von VARVANI bestätigte Verwendungszweck. VARVANI bestätigt gegenüber dem Auftraggeber grundlegend in jedem Auftragsprojekt den Rahmen der Nutzungsrechte für eine zeitlich unbegrenzte Nutzung im Bereich „Owned Media Onlinenutzung“ sowie zur internen Unternehmenskommunikation des Auftraggebers. Darüber hinaus gehende Nutzungsrechte, wie Paid Online, Web Advertising, Digital Banner, partner channels, POS, Game Advertising, Display Werbung, Billboard, TV, Kino und weitere Medien sind mit VARVANI zu verhandeln und schriftlich bestätigen zu lassen. Das Recht, die Arbeiten im mit dem Auftrag vereinbarten Nutzungsrahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung. Alle Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei VARVANI. Sämtliche Nutzungsrechte werden ausschließlich und exklusiv an den Auftraggeber übertragen. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, darunter auch angeschlossene/verbundene Unternehmen und/oder Privatpersonen, bedarf der schriftlichen Zustimmung von VARVANI. Über den Umfang der Nutzung steht VARVANI ein Auskunftsanspruch zu.
Die Auswahl an Musiken zum Film wird von VARVANI im Rahmen der Postproduktion getroffen. Alle Nutzungsrechte der verwendeten Musiken werden von VARVANI geklärt und sind im Gesamtbudget, des jeweilig vereinbarten Auftragsvertrages, enthalten. Hat der Auftraggeber den Wunsch zur Verwendung bestimmter lizenzierter Musikstücke, sind die Nutzungsrechte und die Kosten zur Nutzung je nach Urheberrecht und Lizenzbestimmung dieser Musikstücke separat zu klären.
Die Auswahl von Darstellern und Models wird von VARVANI im Casting während der Preproduktion gemeinsam mit dem Auftraggeber getroffen. Mit dem zwischen Auftraggeber und Varvani geltenden Vertrag zum Auftragswerk, werden grundsätzlich die Gagen der Darsteller zur Umsetzung des Auftrages und die Buyouts im Rahmen der Owned Media Onlinenutzung für ein Jahr sowie zur internen Unternehmenskommunikation des Auftraggebers abgegolten. Hat der
Auftraggeber den Wunsch bestimmte Darsteller / Schauspieler / Künstler einzusetzen, sind die Nutzungsrechte und die Kosten zur Gage direkt durch den Auftraggeber zu klären / zu tragen oder separat mit Varvani zu verhandeln. Weitere Nutzungsrechte für den Einsatz im Bereich Paid Online, Web Advertising, Digital Banner, partner channels, POS, Game Advertising, Display Werbung, Billboard, Print, Plakat, Packaging, TV, Kino sind separat zu verhandeln, gemäß der zeitlich, räumlich und inhaltlich gewünschten Nutzung seitens des Auftraggebers.
Der Auftraggeber erteilt VARVANI mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. VARVANI hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks z.B. in einem Nachspann oder ähnlich geeigneter Form. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diesen ohne Zustimmung von VARVANI zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen des Auftragswerkes durch den Auftraggeber oder durch Dritte, die über dessen bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber VARVANI zu informieren, auf die nachträgliche Veränderung im Zusammenhang mit dem Copyright-Vermerk hinzuweisen und ggf. auf Verlangen von VARVANI zu entfernen.
Sofern in das Auftragswerk Texte, Bilder und/oder Töne Dritter eingearbeitet werden, verantwortet VARVANI die dafür notwendige Einholung der Nutzungsrechte beim Inhaber der Urheberrechte, im Rahmen und ausschließlich für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Nutzungsrechte an diesem Werk. Bei Änderungen am Werk oder einer über die vereinbarten Nutzungsrechte hinausgehenden Nutzung, ist der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Zustimmung von VARVANI, selbstständig um die zusätzliche Einholung von Nutzungsrechten dritter Urheber zu bemühen sowie die Meldepflicht für betroffene Text-, Bild- und Tonwerke Dritter bei den Interessenvertretungen von Urhebern (GEMA u.a.) zu übernehmen.
Alle Urheberrechts- und Nutzungsrechtsbestimmungen gelten für sämtliche Text-, Musik- und Bildwerke, für Film- und Videoprodukte, für statische und/oder animierte Grafiken und/oder Bilder und Fotos, auf allen Text-, Ton- und Bildträgern, in analogen und/oder digitalen Formaten und/oder konventionellen Trägermedien. Die Arbeiten von VARVANI sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung von VARVANI dürfen die Arbeiten nicht geändert werden, jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 6 Vertragsschluss
Alle Angebote der VARVANI bleiben unverbindlich, bis der Auftraggeber den Auftrag laut verhandeltem Angebot ausdrücklich beauftragt / bestellt oder schriftlich bestätigt. Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform. Nach Abschluss des Vertrages erstellte Unterlagen und Anlagen werden ausschließlich mit nachträglicher Gegenzeichnung sämtlicher Vertragsparteien Bestandteil dieses Vertrages. Von VARVANI dem Auftraggeber vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Konzepte, Exposés, Treatments, Drehbücher, Skripte, Vorschläge) sind körperliches und geistiges Eigentum von VARVANI; sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn zwischen den Parteien kein Vertrag zustande kommt, sind diese zurück zu geben, sämtliche Kopien, Vervielfältigungen gleich welcher Art sind zu löschen bzw. zu vernichten und dürfen nicht weiter vervielfältigt, anderweitig genutzt oder verwertet werden. Sämtliche kreativen Ideen, Konzepte, Exposés und Storyboards, welche in schriftlicher, mündlicher oder audiovisueller Form persönlich / digital mit der VARVANI gmbh ausgetauscht wurden, sind absolut vertraulich zu behandeln.
Die Zusammenarbeit der Parteien beruht in hohem Maße auf Vertrauen, Zusammenwirken und Einigungsbereitschaft. Voraussetzung für eine Beendigung eines bestehenden Vertrages und Leistungsaustauschs (z.B. bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadenersatz oder Minderung statt Leistung) ist stets ein Schlichtungsgespräch zwischen den Geschäftsführungen der Parteien. VARVANI erbringt ausschließlich Werkverträge. Der Auftraggeber muss sein Nachbesserungsverlangen unter angemessener Fristsetzung schriftlich gegenüber VARVANI geltend machen, wobei eine E-Mail ausreichend ist.
§ 7 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich VARVANI alle Änderungen der Firma, deren Bestand und ihrer wirtschaftlichen Lage schnellstmöglich mitzuteilen, soweit die Gegenleistung an VARVANI durch diese Änderungen betroffen ist.
§ 8 Leistungserbringung
Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant. VARVANI kann hierfür ein schriftliches Konzept unterbreiten und übernimmt nach Absprache mit dem Auftraggeber die Projektleitung. Im Zweifel liegt die Projektleitung bei dem Auftraggeber. In beiden Fällen bleibt VARVANI allein ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Der Auftraggeber kann nur dem Projektkoordinator von VARVANI Vorgaben machen. VARVANI entscheidet welche Mitarbeiter eingesetzt werden und behält sich den Austausch jederzeit vor, ebenso können freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung eingesetzt werden.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung zur Abnahme der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen. Änderungen des Auftragsgegenstandes muss er rechtzeitig gegenüber VARVANI kommunizieren. Verändert er nach Vertragsschluss oder gar nach Produktionsschluss die Anforderungen am Leistungsgegenstand, trägt er das Mehrkostenrisiko.
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem unzumutbaren Umfang nach Vertragsabschluss oder Produktionsschluss, so behält sich VARVANI das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist die bereits durch VARVANI erbrachte Leistung vollumfänglich zu bezahlen.
§ 9 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er bspw. Ansprechpartner, Arbeitsräume, Telekommunikationseinrichtungen u. Ä. zur Verfügung stellt. Er gewährt VARVANI Zugang zu Daten und technischen Einrichtung, soweit dies zur Fertigstellung und Abnahme des Auftrages notwendig ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Die Erreichbarkeit des Ansprechpartners ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten.
§ 10 Gewährleistung
Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung von VARVANI.
Ist das Produkt mit Mängeln behaftet, verpflichtet sich VARVANI zu Ersatz oder Nachbesserung. VARVANI leistet für Mängel eines Produktes zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern VARVANI die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese VARVANI nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) anstatt der Leistung verlangen. Bei einem geringfügigen Schaden steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu. Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Der Auftraggeber verantwortet die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Wählt der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensanspruch zu.
Nach erfolgreich abgeschlossener Produktion und Fertigstellung des Werkes, gemäß den vorgesehenen Anforderungen, wird das Werk zur Abnahme dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Dieser hat innerhalb einer von VARVANI gesetzten Frist, spätestens aber nach fünf Werktagen, das Werk zu prüfen und schriftlich ein Feedback über gewünschte Änderungen zu geben oder die Abnahme des Werkes zu erklären. Wenn er sich nicht in dieser Frist erklärt oder die Leistung ohne Rüge nutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 11 Haftungsbeschränkungen
VARVANI liefert abgeschlossene Werke in dem gemäß Angebot oder gemäß Absprache festgelegtem Format per Downloadlink oder Datenträger an den Auftraggeber. Die Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des Kunden geht zu dessen Risiko. VARVANI haftet nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur beschränkt auf den Vertragswert des Einzelvertrags. Bei Datenverlusten des Auftraggebers aus eigenem Verschulden oder durch höhere Gewalt übernimmt VARVANI keine Haftung. Fälle höherer Gewalt, die VARVANI oder deren Zulieferer an der Vertragsabwicklung hindern, entbinden VARVANI bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Vertragserfüllung. Dauert die Störung länger als eine Woche, ist jeder Vertragsteil berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten) leistet VARVANI nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Abs. 2 gelten nicht für:
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
- Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
- Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale;
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 12 Datenschutz
Daten des Auftraggebers werden von VARVANI nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung von Aufträgen und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn VARVANI ist aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht unentgeltlich den Datenbestand bezüglich seines Unternehmens oder seiner Person einzusehen. Ferner hat er das Recht VARVANI zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.
§ 13 Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist am Sitz von VARVANI.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

